Die Prozesse der Zollverwaltung werden schon seit einigen Jahren zunehmend digitalisiert. Das hat Auswirkungen auf die Zollprüfungen und damit auf die Waren ein- und ausführenden Unternehmen. Die Zollverwaltung verfolgt diesen Weg der Digitalisierung konsequent weiter. Seit der Einführung des Unionszollkodexes am 01.05.2016 wurde auch die Gesetzgebung an die schon existierende Realität angepasst und die elektronische Anmeldung auch vom Recht her als Regelfall definiert.
Durch die elektronische Abfertigung hat natürlich auch die Transparenz der Unternehmensprozesse gegenüber der Verwaltung enorm zugenommen. Wenn sich früher ein Zöllner mühsam durch Papierberge kämpfen musste, so kann er heute aus dem Abfertigungssystem Auswertungen ziehen und hat einen sehr schnellen Überblick über die grenzüberschreitenden Aktivitäten des Wirtschaftsbeteiligten.
Da nun alles in digitaler Form zur Verfügung steht, liegt der Rückschluss nahe, dass die nachlaufende Prüfung der Unterlagen und Informationen ebenfalls elektronisch erfolgt. Somit spielt das Thema „digitale Betriebsprüfung seitens der Zollverwaltung“ eine deutlich größere Rolle als früher – auch für Sie!