Was wird gefordert?
Sie sind verpflichtet, dem Prüfer einen Datenzugriff in angemessener Zeit zu ermöglichen. Diese rechtliche Verpflichtung besteht bereits seit vielen Jahren – entsprechend den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung (GDPdUZ). Es gilt, sämtliche Daten für die jeweilige Prüfung so aufzubereiten, dass eine „maschinelle Auswertbarkeit“, z. B. durch definierte Dateiformate und einen eindeutigen Prüfungspfad, gegeben ist. Die eigentliche
Prüfung der digitalen Daten erfolgt anschließend nicht mehr stichprobenweise und manuell, sondern seit dem Jahr 2005 vollumfänglich und flächendeckend auf Basis der vollständigen Daten mit der Software IDEA, die bereits seit 2015 offizielle Prüfsoftware der Zollverwaltung und seit 2002 der Finanzverwaltung ist.