Sie sind Hersteller einer GoBD-relevanten Software und wollen sicherstellen, dass Ihre GoBD-Schnittstelle zur Erstellung einer Z3-Datenträgerüberlassung den Anforderungen der Finanzverwaltung entspricht?
Der Anteil der Betriebsprüfungen, in denen die Daten als Z3-Datenträgerüberlassung angefordert werden, steigt stetig. Damit die erforderlichen Daten im Beschreibungsstandard, d. h. maschinell auswertbar, z. B. aus dem Kassen-, ERP-, Warenwirtschaft oder Lohn- und Zeiterfassungssystem exportiert werden können, muss die Softwarelösung über eine entsprechende GoBD-Schnittstelle verfügen. Nur diese garantiert den technisch konformen Export der Daten im Beschreibungsstandard – und damit, dass der Betriebsprüfer die Daten problemlos in seine Auswertungssoftware IDEA importieren kann.