Anforderungen der Gesetzgebung
Denn in zunehmenden Maße erwarten Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung, dass der Steuerpflichtige ein an Tax Compliance ausgerichtetes Handeln auch beweisen kann, um beispielsweise Zuschätzungen bei der Gewinnermittlung zu vermeiden oder dem Vorwurf der Leichtfertigkeit (bedingter Vorsatz) bei der Abgabe fehlerhafter Steuererklärungen zu begegnen (vgl. AEAO zu § 153 Tz. 2.6). Dieser Nachweis ist durch eine Verfahrensdokumentation sowie regelmäßig durchgeführte und dokumentierte Kontrollen zu führen.
Tax Compliance wird damit zu einer Anforderung, die durch die gesetzlich unmittelbar verantwortliche Geschäftsleitung zu managen ist! Betroffen sind alle Steuerarten, neben den Ertragsteuern (Körperschaft-, Einkommen- und Gewerbesteuer) und der Umsatzsteuer vor allem auch die Lohnsteuer.
Zentral sind dabei Anforderungen an Kontrollen zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Belege und Aufzeichnungen der Buchführung sowie an die Dokumentation der eingesetzten datenverarbeitenden Verfahren (ERP-Systeme) und steuerlich relevanten Prozesse (siehe Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff; GoBD). Daneben kommt der angemessenen Delegation und Aufsichtsführung durch die Geschäftsleitung – als nach den Steuergesetzen Verantwortliche – über die Steuerabteilung oder involvierte externe Berater eine besondere Rolle zu, um eine persönliche Inanspruchnahme der Geschäftsleitung zu vermeiden (§ 130 OWiG). Auch hierbei sind Nachweis- und Dokumentationserfordernisse von besonderer Bedeutung. Außerdem sind die Prüfungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung (Digitale Betriebsprüfung gem. § 147 Abs. 6 AO) durch Datenzugriffs- und gegebenenfalls Archivierungskonzepte sicherzustellen.
Abhängig von der Unternehmensgröße und der Komplexität der Geschäftsabläufe kommen umfänglich definierte Tax Compliance Management-Systeme oder auf eine Mindestanforderung ausgerichtete spezielle Kontrollen zum Einsatz. Für die Digitale Betriebsprüfung müssen gegebenenfalls Lösungen zur Erweiterung des ERP-Systems gesucht werden. Unverzichtbar ist dabei stets ein Mindestmaß an (Verfahrens-) Dokumentation.