Zoll- und Außenwirtschafts-Compliance

Vertrauen ist gut - Kontrolle ist Pflicht

Laut Statistischem Bundesamt steht Deutschland mit einem Warenexportwert von 1,2 Billionen Euro im Jahr 2016 und nochmaliger Steigerung von 6,2 % in 2017 an der Spitze der Welt – jeder 4. Arbeitsplatz hängt vom Export ab. Die Importe lagen 2017 bei einem Wert von über 1.000 Milliarden (1.034,3) Euro. Die Regularien rund um den Außenhandel mit vielen zollrechtlichen und steuerlichen Pflichten sind für nahezu jede Firma in Deutschland relevant.
Unternehmen, die am internationalen Warenverkehr teilnehmen, können vom Zoll einer behördlichen Prüfung unterzogen werden. Im Rahmen der Zollprüfung müssen sie eine Vielzahl gesetzlicher Anforderungen erfüllen. Seit dem Start des Unionszollkodex (UZK) am 01. Mai 2016 wurden die Anforderungen nochmals verstärkt.
Eine wesentliche Maßnahme die es seit der Einführung des UZK einzuhalten gilt, ist die Implementierung eines zollrechtlichen Internen Kontrollsystem (IKS). Es ist Pflicht eines jeden Unternehmens, das im grenzüberschreitenden Warenverkehr aktiv ist (Art. 25(1) UZK-DVO /GoBD Kap. 6). Unternehmen mit vereinfachten Zollverfahren (AEO) müssen insbesondere dafür sorgen, dass die Einhaltung der AEO-Kriterien überwacht wird  sowie die zollrechtlichen Bewilligungsauflagen eingehalten werden (Monitoring, Art. 23 Abs. 2 UZK).

Darüber hinaus müssen die Unternehmen die zollrelevanten Daten in digitaler Form liefern und so aufbereiten, dass eine „maschinelle Auswertbarkeit“ z. B. durch definierte Dateiformate und einen eindeutigen Prüfungspfad gegeben ist – denn die Zollprüfungen erfolgen IT-gestützt. Diese rechtliche Verpflichtung wurde bereits in der Abgabenordnung und den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) sowie – für den Bereich der zollrechtlichen Daten – den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung (GDPdUZ) verankert.

Vertrauen ist gut Kontrolle ist Pflicht

Risiken und Chancen

Bei Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen drohen neben Bußgeldern, Aussetzung oder Rücknahme zollrechtlicher Entscheidungen, für AEO-Inhaber auch Bewilligungsentzug. Die finanziellen Risiken können enorm sein. Die Anforderungen sind oft in der Rechtsprechung nicht eindeutig ausgelegt. Hier liegen hohe Risiken, die nur mit regelmäßigen Kontrollen gemanagt werden können.
Der Aufbau eines zollrechtlichen IKS birgt darüber hinaus auch Chancen. So sollen Unstimmigkeiten bei der zollrechtlichen Abfertigung vollständig vermieden bzw. frühzeitig erkannt und gemeldet werden können. Korrekturen der Zollanmeldung können so gem. Art. 173  Abs. 3 UZK vorgenommen werden.
Durch die kontinuierliche Überwachung der Einhaltung von Bewilligungsauflagen kann deutlich eine Optimierung des Bewilligungsmanagements erreicht werden. Neben der allgemeinen Steigerung der zollrechtlichen Zuverlässigkeit kann ein zollrechtliches IKS auch zu Minimierung von Sanktionen und einer Reduktion von Prüfungen führen.

Risiken und Chancen

Kai Krajewski im Interview zum Thema IKS im Zollbereich

„Speziell im Bereich Zoll und Außenwirtschaft werden eine Vielzahl an Daten validiert, und die Geschäftsprozesse extern und intern sind mittlerweile so komplex geworden, dass ein „manueller“ Abgleich dieser Massendaten nicht mehr prüfbar wäre.“

Das ganze Interview mit dem Titel "Pflicht: ein internes Kontrollsystem" lesen Sie hier.

 

Kai Krajewski

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