ESG Reportingpflicht - Die neue Herausforderung

Globale Veränderungen durch die voranschreitende Technologie, den Klimawandel und nicht zuletzt auch die Corona-Pandemie haben dazu geführt, dass nichtfinanzielle Informationen über ein Unternehmen für dessen Bewertung an Bedeutung gewonnen haben. Längst reicht eine finanzorientierte Betrachtungsweise nicht mehr aus - es bedarf einer neuen Form der Berichterstattung, die auch die Interessen der Stakeholder stärker berücksichtigt.

ESG-Reporting nimmt an Fahrt auf

An diese Stelle rückt das Environmental-Social-Governance-Reporting (ESG-Reporting) oder die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

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Wofür steht ESG?

Environmental (Umwelt)


Environmental (Umwelt)


Im Bereich “Environmental” des Reportings sollen Unternehmen darlegen, was sie in Hinblick auf den Klimawandel und zur Verringerung des CO2-Ausstoßes beitragen. Außerdem gehören hierzu:

  • Umweltschutz
  • Einsatz erneuerbarer Energien
  • schonender Einsatz von Energien und Rohstoffen

Social (Soziales)


Social (Soziales)


Der Bereich “Social” betrachtet die sozioökonomischen Aspekte innerhalb der ESG-Reportings. Hierzu zählen unter anderem:

  • Mitarbeiterförderung
  • Gleichstellung aller Geschlechter
  • Datenschutz und Privatsphäre
  • Arbeitsschutz
  • Menschenrechte und Arbeitsnormen

Governance (Unternehmensführung)


Governance (Unternehmensführung)


Wie können Unternehmen langfristig Nachhaltigkeit gewährleisten? Welche internen Kontrollen sollen zur Unternehmensführung eingesetzt werden? Diese Fragen stehen unter anderem im Fokus des Bereichs “Governance” der ESG-Berichterstattung.

Wer ist berichtspflichtig?

Bereits seit 2017 ist das Reporting zu Nachhaltigkeitsthemen fester Bestandteil der Reportingpflichten bei großen kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie Banken und Versicherungen.

Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive - kurz CSRD - sind nun große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, Zeugnis über ihren sozial/ökologischen Fußabdruck abzulegen.

Die aktuelle Gesetzeslage sieht nach Beschluss des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments vom 22. Juni 2022 eine Verschiebung der Berichtspflichten für große Gesellschaften auf 2025 und für kleine und mittlere Unternehmen auf 2026 vor.  

Demnach müssen

  • große Gesellschaften für das Berichtsjahr 2025 in 2026 und
  • bestimmte kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Unternehmen für das Berichtsjahr 2026 in 2027

Zeugnis über ihren sozial-ökologischen Fußabdruck ablegen. 


Welche Vorteile bietet das ESG-Reporting?

Verbesserte Transparenz

Unternehmen, die ihre Leistung in den Bereichen Umwelt, soziale Verantwortung und Unternehmensführung offenlegen, schaffen Transparenz und Vertrauen bei Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern.

Risikomanagement

Mithilfe des ESG-Reportings können Unternehmen Umwelt-, soziale und Governance-Risiken besser identifizieren, bewerten und präventive Maßnahmen ergreifen, um finanzielle und reputationsbezogene Risiken zu minimieren.

Wertsteigerung

Unternehmen mit guten ESG-Bewertungen können attraktiver für Investoren werden, was den Kapitalfluss und die Finanzierungsmöglichkeiten erhöht. Darüber hinaus können sie von niedrigeren Finanzierungskosten und einem positiveren Image profitieren.


Wie können sich Unternehmen auf die ESG-Reportingpflicht vorbereiten?

Zunächst gilt es für Unternehmen, die sich aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ergebenden Anforderungen zu eruieren und zu verstehen. Darauf folgt die Phase der Implementierung geeigneter Prozesse und Systeme, die es ermöglichen, zum geforderten Berichtszeitpunkt die notwendige Datenbasis erschließen zu können.

Playbook zum ESG-Reporting kostenfrei verfügbar

Was auf Unternehmen zukommt, wie gut sie aktuell schon darauf vorbereitet sind und welche Herausforderungen und Chancen für sie bestehen, haben wir in unserem Playbook “Nachhaltigkeitsberichte werden Pflicht”, das in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt Research Institute entstanden ist, für Sie zusammengefasst.

Das Playbook ist in deutscher und englischer Sprache verfügbar.


Weiterführende Informationen zu ESG

Unsere Mitarbeitenden beschäftigen sich kontinuierlich mit dem Thema "ESG-Reporting", um Sie kompetent beraten zu können. Lesen Sie hier in zwei kurzen Kommentaren, wie Heike Kramer und Steffen Blum zum Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung stehen.

Heike Kramer
Business Relationship Managerin Kanzleien
heike.kramer@caseware.com
+49 211 52059 480
Heike Kramer
Heike Kramer (Caseware) im Interview mit Markus Plettendorff (Handelsblatt Media Group)
Handelsblatt Interview: ESG-Reporting & -Steuerung

Heike Kramer (Caseware) im Interview mit Markus Plettendorff (Handelsblatt Media Group)


Webinare zum Thema ESG