Offenlegung von Abschlüssen
Was bedeutet Offenlegung von Abschlüssen?
Nach dem HGB sind Kapitalgesellschaften gesetzlich verpflichtet, ihren geprüften Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht) der Öffentlichkeit offen zu legen. Die gesetzliche Offenlegung erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger und ist nach der internen und externen Unternehmensüberwachung durch Gesellschafter und Aufsichtsrat sowie Abschlussprüfer ein weiteres Instrument staatlicher Rechnungslegungskontrolle.
Sie ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften normiert, wonach bestimmte Abschlüsse in elektronischer Form zu veröffentlichen sind.
Verstöße gegen die Offenlegungs- und Transparenzpflichten werden mittlerweile lückenlos sanktioniert (durch Strafen, Buß- oder Ordnungsgelder). Einmal erfolgte Verstöße bei der Offenlegung können auch noch nach Jahren im Bundesanzeiger sichtbar sein und daher eine öffentlichkeitswirksame Pranger Wirkung für das Unternehmen oder auch den Abschlussprüfer entfalten.
Warum müssen Abschlüsse offengelegt werden?
Die Offenlegung der Unternehmensabschlüsse dient vor allem dazu, den am Geschäftsverkehr beteiligten Personen durch Einsicht in die erwirtschafteten Ergebnisse Sicherheit über die Solvenz des Unternehmens zu geben. Darüber hinaus wird das Unternehmen durch die Offenlegung transparenter für Gläubiger, Gesellschafter, Lieferanten und Kunden.
Welche Herausforderungen bestehen bei der Offenlegung von Abschlüssen?
Aufgrund der möglichen Auswirkungen von Verstößen bei Offenlegungspflichten ist eine gesetzeskonforme Offenlegung von Jahresabschlüssen eine echte Herausforderung: Abschlussprüfer müssen sich u. a. einen Überblick über die Unternehmensgröße und den Umfang der Haftung bei der jeweiligen Unternehmensform verschaffen. Neben diesen Vorschriften beeinflussen zahlreiche Offenlegungserleichterungen und branchenspezifische Besonderheiten das Maß der Offenlegung von Jahresabschlüssen für Unternehmen.
Weiterhin müssen Möglichkeiten zur Nutzung und Weiterverarbeitung vorhandener Daten ohne Medienbrüche bedacht werden, um den Prozess so effizient und gleichzeitig kostengünstig wie möglich zu gestalten.
Webinare & Co. zu Offenlegung von Abschlüssen
Möchten Sie mehr zu Offenlegung von Abschlüssen erfahren? Dann nutzen Sie die Gelegenheit und melden sich zu unseren kostenlosen Webinaren oder Webinar-Aufzeichnungen an.