Gesamtabschluss
Was ist der kommunale Gesamtabschluss?
Der Gesamtabschluss vereint den doppischen Jahresabschluss der Kernverwaltung und die Jahresabschlüsse der einzelnen Unternehmen im Verbund. Im Rahmen der neuen doppischen Haushaltsführung stellt der Gesamtabschluss vor allem ein Steuerungsinstrument für Rat, Verwaltungsspitze und Beteiligungsverwaltung dar.
Der Gesamtabschluss dient nicht dem Selbstzweck, sondern soll einen ausführlichen Überblick über die Finanz- und Schuldenlage des „Konzerns Kommune“ bereitstellen, Hinweise auf Schwachstellen und Handlungsbedarf geben und damit zur Optimierung der Beteiligungen beitragen.
“Konzern Kommune” bedeutet hier, dass beim Gesamtabschluss wie in einem Konzern die Muttergesellschaft und die einzelnen Töchter betrachtet werden. Wie auch beim Jahresabschluss besteht der Gesamtabschluss demnach aus Bilanz, Ergebnisrechnung (GuV) und Anhang.
Warum muss der Gesamtabschluss erstellt werden?
Die Erstellung des Gesamtabschlusses bzw. Konsolidierung dient dazu, die komplette Wirtschaftslage sowohl der Kernverwaltung als auch der einzelnen Einrichtungen und Unternehmen darzulegen. Damit soll verhindert werden, dass Schulden z. B. durch Auslagerungen “versteckt” werden können. Die Transparenz der finanziellen Situation wird dadurch für Bürger, Verwaltung, Mandatsträger etc. erhöht.
Welche Herausforderungen bestehen bei der Konsolidierung?
Rechnungsprüfer prüfen die Vereinheitlichung und Übernahme von Einzelabschlüssen zum Gesamtabschluss. Daneben kommen bei der Prüfung des “Konzern Kommune” weitere Besonderheiten wie der unterschiedliche Einsatz von Konsolidierungsmethoden vor. Die Rechnungsprüfung in diesem Bereich verlangt insoweit skalierbare Arbeitspapiere, die einen relevanten Mehrwert durch einen einfachen nachvollziehbaren Prüfungsablauf von der Risikoerfassung bis zur Dokumentation der Prüfungsergebnisse liefern.
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