Sonstige Rechnungsprüfungen
Was fällt in den Bereich der sonstigen Rechnungsprüfungen?
Prüfungen des kommunalen Haushalts sind regelmäßig und risikoorientiert durchzuführen.
Im Rahmen der Rechnungsprüfung zählen aber auch Verwaltungsprozesse, wie die Kassenprüfung, Vergabeprüfung, Betätigungsprüfung oder Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu den Aufgaben eines Rechnungsprüfers.
Hierbei müssen die Risiken und Prüfungsfeststellungen erfasst werden können, sodass der Prüfer am Ende der Prüfung einen aussagekräftigen Bericht erstellen kann. Auch die Feststellungen sind nachzuverfolgen: Aus dem sogenannten Follow-Up-Prozess muss hervorgehen, welche Ergebnisse aus der Prüfung gezogen und wie diese hergeleitet wurden.
Neben den verschiedenen Prüfungen agiert der Rechnungsprüfer aber auch als Berater für Entscheider und Politik in der öffentlichen Verwaltung, der Informationen mit Mehrwert liefert.
Diese Informationen umfassen u. a.
- die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit, der Rechtmäßigkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit des gesamten Verwaltungshandelns,
- die Sicherstellung eines effizienten Bürgerservices der Verwaltung im Rahmen des Rechts.
Welche Herausforderungen bestehen in der Rechnungsprüfung
Durch Gesetzesänderungen und verschiedene Entscheidungen der Kammern und Gerichte unterliegen die den kommunalen Rechnungsprüfer betreffenden Prüfungen einer stetigen Anpassungsnotwendigkeit. Vor allem die Satzungen zum Vergaberecht haben sich in den vergangenen Jahren immer wieder verändert. Die rechtssichere Prüfung basierend auf dem aktuellen Sach- und Rechtsstand gestaltet sich dadurch schwierig.
Um den sich ändernden Gegebenheiten stets gut vorbereitet begegnen zu können, müssen sich Rechnungsprüfer frühzeitig über effiziente und skalierbare Lösungen informieren, die sie bei der Prüfung unterstützen.
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