Bestätigungsanfrage der UStID-Nummer - wie oft ist oft genug?

09.11.2020 | 1400 - 1430 Uhr

– Ein Urteil des FG Nürnbergs liefert wichtige Anhaltspunkte für die konkrete Ausgestaltung des Tax Compliance Managements –

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Wie oft muss eine Bestätigungsabfrage beim BZSt durchgeführt werden und wann erhalten Sie Vertrauensschutz gem. § 6a Abs 4 UStG? Das Finanzgericht Nürnberg hat sich in seinem Urteil vom 14.05.2019, XI R 38/18, zur Häufigkeit der Durchführung von Bestätigungsabfragen beim BZSt gemäß § 18e UStG genannt geäußert. Unser Experte Herr Gerhard Krapp erläutert Ihnen, wie Sie dieses Urteil zur Ableitung von internen Richtlinien für die risikoorientierte Durchführung der UStID-Validierung nützen können.


Inhalte

Tax Compliance bedeutet für Unternehmen die Vermeidung finanzieller Risiken und von Reputationsrisiken, weiterhin ist die Vermeidung strafrechtlicher Risiken und persönlicher Haftung für Unternehmensleitung und Mitarbeiter ein Ziel. Bei exportorientierten Unternehmen ist die Sicherstellung der Voraussetzungen für steuerfreie innergemeinschaftlichen Lieferungen ein Fokus.
Tax Compliance ist für den ordentlichen Kaufmann eigentlich eine Selbstverständlichkeit, stellt aber zusätzliche Anforderungen an Dokumentation und Ressourcen. Hinsichtlich des Vertrauensschutzes bei steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen stellt sich konkret die Frage, ob tatsächlich zu jeder einzelnen Lieferung das Bestätigungsverfahren durchgeführt werden muss.

  • Wesentliche Rechtsgrundlagen in Kürze
  • Probleme der tagesaktuellen Validierung der Kunden-UStID
  • Risikoorientierte Validierung der UStID
    • Analyse der jüngeren Rechtsprechung
    • Argumente für eine zeitraumbezogene Validierung der UStID
    • Automatisierte Validierung mit risikoorientierte Validierungsroutinen
  • Umsetzung im ERP-System
    • Validierungs-Datenbank und Dokumentation
    • Lösungen

 

Inhalte

Zielgruppe

Das Webinar richtet sich an Verantwortliche der Abteilungen Steuern, Finanz- und Rechnungswesen, Tax Compliance sowie an Geschäfstführer.

Zielgruppe

Die Referenten

Gerhard Krapp
Caseware

Gerhard Krapp ist seit 2006 bei Caseware beschäftigt. Als Fachreferent für Prüfungswesen, Steuern und Rechnungswesen im Bereich Datenanalyse verantwortet er die Umsetzung rechtlicher und fachlicher Anforderungen in den Software-Lösungen von Caseware. Hierzu gehört die Beschreibung der Prüfungsmethodik bei Einsatz von Datenanalyse, die Abbildung des Prüfungsworkflows, die Konzeption von Datenmodellen sowie die Entwicklung von Herstellerspezifischen Schnittstellen, Prüfungsschritten und Kontrollen. Der fachliche Fokus seiner Tätigkeit liegt dabei auf den Themen Tax Compliance, Internes Kontrollsystem und Abschlussprüfung. Vor seiner Zeit bei Caseware konnte er langjährige Erfahrung als Steuerberater und Prüfungsleiter in einer mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sammeln.

Zoran Jotanovic
Caseware

Zoran Jotanovic ist verantwortlich für den Geschäftsbereich Compliance bei Caseware und alle Compliance-motivierten Themen von Caseware. Dazu gehören insbesondere die Themen Tax Compliance Management, IKS (Internes Kontrollsystem) im Accounting, Geschäftspartner-Screening u.v.m. Zuvor war er viele Jahre in der vertrieblichen Betreuung von Unternehmenskunden, insbesondere Revision, Rechnungswesen, Steuern und Zoll.