Steuerliche Risiken und Kontrollen im Umsatzsteuerrecht

16.08.2019 | 1100 - 1200 Uhr

Die USt-IdNr. sowie die korrekte Zusammenfassende Meldung als zwingende Voraussetzungen und der neue §25f UStG

Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wird zum 01.01.2020 das Umsatzsteuergesetz erheblich geändert.

Die USt-IdNr. und die korrekte Deklaration in der Zusammenfassenden Meldung werden zwingende Voraussetzungen für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung.
Zugleich soll die Missbrauchsrechtsprechung des EuGH in nationales Recht übergeführt werden. Dieser neuer § 25f UStG führt zur Versagung der Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung und der Versagung von Vorsteuerabzugsrechten, wenn der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass in seiner Lieferkette (vorangehende Umsätze oder nachfolgende Umsätze) Steuerhinterziehung oder Missbrauch vorliegen.

Diese Neuerungen erfordern in den Unternehmen klare Prozesse, ein Innerbetriebliches Kontrollsystem Umsatzsteuer als Teil eines TAX CMS. Die Datenanalyse kann hierbei unterstützend integriert werden.

In dem kostenlosen Webinar, das am 16.08.2019 in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr stattfindet, geben die Referenten einen kurzen Überblick über diese Neuerungen und schlagen den Bogen zur Herangehensweise an die Anforderungen mittels Datenanalyse.

Regierungsentwurf vom 31.07.2019 berücksichtigt!



Inhalte

  • Die Aufwertung der USt-IdNr. und deren Folgen
  • Die korrekte Zusammenfassende Meldung als materiell-rechtliche Voraussetzung
  • Das „wusste oder hätte wissen müssen“ in § 25f UStG neu
  • Handlungsbedarfe mit IKS und TAX CMS
  • Unterstützung mittels Datenanalyse
Inhalte

Die Referenten

Dr. Carsten Höink
INDICET Partners Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Carsten Höink, ist geschäftsführender Gesellschafter der auf Umsatzsteuer-, Zoll- und Verbrauchsteuerrecht spezialisierten INDICET Partners Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg/Münster. Dr. Höink ist Rechtsanwalt und Steuerberater und Dipl. Finanzwirt (FH). Er berät seit 2005 nationale und internationale Mandate im Bereich der Umsatzsteuer / europäischen Mehrwertsteuer. Er ist zertifizierter Incoterms® Trainer. Nach dem Wechsel aus dem gehobenen Dienst der Finanzverwaltung fokussierte er die Beratung als Rechtsanwalt und Steuerberater auf die Umsatzsteuer in einer renommierten Partnerschaft für spezialisierte, steuerzentrierte Rechtsberatung, war Partner für Indirect Taxes einer Big4 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und zuletzt 10 Jahre geschäftsführender Gesellschafter einer Spezialberatungsboutique. Seit 2023 ist er geschäftsführender Gesellschafter der INDICET Partners Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er hat aufgrund seiner Beratungserfahrung im In- und Ausland ein umfangreiches Netzwerk ebenfalls derart spezialisierter Berater entwickelt. Langjährige Beratungserfahrung, die Prozessvertretung vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof sowie Lehr- und Autorentätigkeit zeichnen seine Expertise aus.

Gerhard Krapp
Caseware

Gerhard Krapp ist seit 2006 bei Caseware beschäftigt. Als Fachreferent für Prüfungswesen, Steuern und Rechnungswesen im Bereich Datenanalyse verantwortet er die Umsetzung rechtlicher und fachlicher Anforderungen in den Software-Lösungen von Caseware. Hierzu gehört die Beschreibung der Prüfungsmethodik bei Einsatz von Datenanalyse, die Abbildung des Prüfungsworkflows, die Konzeption von Datenmodellen sowie die Entwicklung von Herstellerspezifischen Schnittstellen, Prüfungsschritten und Kontrollen. Der fachliche Fokus seiner Tätigkeit liegt dabei auf den Themen Tax Compliance, Internes Kontrollsystem und Abschlussprüfung. Vor seiner Zeit bei Caseware konnte er langjährige Erfahrung als Steuerberater und Prüfungsleiter in einer mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sammeln.