ESG-Reporting in öffentlichen Verwaltungen
Wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig umfangreicher als die finanzielle Berichterstattung werden?
Am 22. Juni 2022 hat der Europäische Rat und das Europäische Parlament eine Verschiebung der Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für große Gesellschaften auf den Berichtszeitraum 2025 und für kleine und mittlere Gesellschaften für den Berichtszeitraum 2026 beschlossen. Auch kommunale Unternehmen sind - früher als gedacht - von der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen.
Was sind die nächsten Schritte aus unserer Sicht?
Die verbleibende Zeit sollten (kommunale) Unternehmen jetzt nutzen, um sich intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung zu beschäftigen.
- Im ersten Schritt wird es darum gehen, die sich aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ergebenden Anforderungen zu verstehen.
- Im zweiten Schritt müssen Prozesse implementiert werden, die die Unternehmen in die Lage versetzen, zum Zeitpunkt der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts auf die hierfür notwendige Datenbasis zurückgreifen zu können.
