Nachhaltigkeitsberichterstattung: Neue Anforderungen durch die CSRD

Seit 2017 gehört die Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen für große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen zu den festen Reportingpflichten.

Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird diese Pflicht nun auf große nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen ausgeweitet.

Die CSRD macht deutlich, dass Unternehmen künftig stärker in die Verantwortung genommen werden, ihren sozialen und ökologischen Fußabdruck transparent darzulegen.

Bringen Sie Ihre Kanzlei auf Erfolgskurs – mit der Software von Caseware