So unterstützen Kassenhersteller ihre Kunden
Kassenbetreiber in der Pflicht - Die GoBD-konforme Speicherung des Kassenabschlusses? Das können Kassenhersteller tun!
Betreiber elektronischer Kassen sind durch die Anforderungen aus den GoBD verpflichtet, ihre Tagesendsummen und Einzelbewegungen täglich aufzuzeichnen und über einen aufbewahrungspflichtigen Zeitraum von 10 Jahren digital aufzubewahren. Konkret bedeutet dies, dass jeder Besitzer einer elektronischen Kasse Belege, Einzelbons und Umsätze in elektronischer Form vorhalten muss. Die ordnungsmäßige Führung eines Kassenbuchs in nicht digitaler Form reicht in diesem Fall nicht mehr aus. Die Pflichten zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen gelten branchenübergreifend, wie für die Gastronomie, den Einzelhandel oder das Handwerk - immer vorausgesetzt, es ist eine elektronische Kasse und keine offene Ladenkasse im Einsatz.
Sicher kennen Sie die Frage Ihrer Kunden nach dem „Wie"? Wie können Betreiber elektronischer Kassensysteme ihren Pflichten nachkommen?
