Datenverschlüsselung auf Knopfdruck. Geht das?
Kennen Sie das? Sie erhalten Daten aus SAP® ohne dass wichtige personenbezogene Daten verschlüsselt oder anonymisiert sind? Sie müssen aber innerhalb des Unternehmens regelmäßig z. B. für die jährliche IT-Prüfung, für den Datenschutzbeauftragten oder den Betriebsrat die Standardanforderungen für die Verschlüsselung der Daten erfüllen.
Durch die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind Sie als Unternehmen verpflichtet, personenbezogene Daten zu verschlüsseln, ansonsten drohen empfindliche Bußgelder bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen. Sensible Daten dürfen nicht unverschlüsselt an Dritte weitergegeben werden, hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um eine unternehmensexterne Person oder einen Unternehmensmitarbeiter handelt.
