Modernisierung der Betriebsprüfung: Ein Blick auf das DAC 7-Umsetzungsgesetz

Mit der Verabschiedung des DAC 7-Umsetzungsgesetzes am 11. November 2022 hat die Bundesregierung wichtige Fortschritte im steuerlichen Verfahrensrecht eingeleitet. Ziel dieser Reformen ist eine umfassende Modernisierung und vor allem eine Digitalisierung der Betriebsprüfung. Hierbei wird eine zentrale Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag angegangen: die Modernisierung und Beschleunigung der Steuerprüfung durch verbesserte Schnittstellen, Standardisierung und den gezielten Einsatz neuer Technologien.

Die Rolle neuer Technologien

Besonders hervorzuheben sind die neuen Vorschriften in § 147b AO und § 38 EGAO. Diese Paragraphen stellen einen ersten Schritt zur Vereinheitlichung digitaler Schnittstellen sowie zur Erprobung alternativer Prüfungsmethoden dar. Allerdings zeigt sich aus der Wortwahl der Normen, dass die Einführung neuer Technologien möglicherweise nicht mit der erhofften Schnelligkeit voranschreitet. 

  • § 147b AO gewährt der Finanzverwaltung die Möglichkeit, ein langwieriges Verfahren zur Entwicklung eines verbindlichen Datenstandards beim Z3-Datenzugriff zu initiieren.
  • § 38 EGAO räumt der Finanzverwaltung bis ins Jahr 2030 Zeit ein, neue Prüfmethoden zu erproben, die auf einer Systemprüfung des Tax Compliance Management basieren und unter Umständen zu einer Reduzierung des Prüfungsumfangs führen könnten.

Die Herausforderung für Steuerpflichtige

Obwohl die Finanzverwaltung bei der Einführung neuer Technologien nicht im Eiltempo agiert, stehen Steuerpflichtige vor der dringenden Notwendigkeit, sich aktiv auf die zukünftigen Veränderungen in der Betriebsprüfung vorzubereiten. Es ist entscheidend, die eigene Anpassungsfähigkeit zu erhöhen, um im Zeitalter der modernen Betriebsprüfung nicht ins Hintertreffen zu geraten.