Neuerungen durch die EU-Pillar II-Richtlinie: Was deutsche Konzerne wissen müssen
Die Einführung der Pillar II-Richtlinie der Europäischen Union bringt weitreichende Änderungen für deutsche Unternehmen mit sich. Insbesondere in Bezug auf Reporting-Pflichten sind zahlreiche Anpassungen erforderlich, um den Anforderungen der globalen Mindeststeuer gerecht zu werden.
Kernstück dieser Reform sind die neuen Vorgaben zur Übermittlung spezifischer Daten an die Finanzverwaltung. Im Rahmen der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen „GloBE Income“ und „Covered Taxes“ müssen Unternehmen Informationen bereitstellen, die sich nicht aus der gewohnten Handels- oder Steuerbilanz ergeben. Vielmehr basieren diese Angaben auf der sogenannten Handelsbilanz II, die in der Konzernrechnungslegung zum Einsatz kommt.
Ein besonders herausfordernder Aspekt wird die Berechnung der relevanten Bestandteile der latenten Steuern sein. Diese Anforderungen erfordern umfassende Anpassungen und gut durchdachte Prozesse im Rechnungswesen der betroffenen Unternehmen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die neuen Regelungen voraussichtlich bereits ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. An dieser Stelle ist eine frühzeitige Vorbereitung unerlässlich. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Reporting-Tools und internen Strukturen rechtzeitig anzupassen, um den neuen Vorschriften gerecht zu werden.
Die Umsetzung dieser Veränderungen erfordert nicht nur eine präzise Datenanalyse, sondern auch eine strategische Planung. Wir ermutigen alle Unternehmen, sich intensiv mit den kommenden Anforderungen auseinanderzusetzen und proaktive Schritte zur Anpassung ihrer Prozesse zu unternehmen. Es gilt, die Chance zu nutzen, um den neuen Herausforderungen nicht nur zu begegnen, sondern auch potenzielle Vorteile zu erschließen.
Bleiben Sie informiert und bereiten Sie sich rechtzeitig auf die kommenden Veränderungen vor – das wird der Schlüssel zu einer erfolgreichen Implementierung der Pillar II-Richtlinie sein!