Zoll- und Außenwirtschafts-Compliance: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist Pflicht

In der globalisierten Welt von heute ist der grenzüberschreitende Warenverkehr wichtiger denn je. Deutschland spielt dabei eine Schlüsselrolle: Laut dem Statistischen Bundesamt verzeichnete das Land im Jahr 2016 einen beeindruckenden Warenexportwert von 1,2 Billionen Euro, gefolgt von einem Anstieg um 6,2 % im Jahr 2017. Jeder vierte Arbeitsplatz in Deutschland hängt vom Export ab, und auch die Importe stiegen 2017 auf über 1.000 Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund sind die Regularien im Außenhandel, die zahlreiche zollrechtliche und steuerliche Pflichten beinhalten, für nahezu alle Unternehmen von Bedeutung.

Die Bedeutung der Zoll-Compliance

Unternehmen, die international tätig sind, sehen sich routinemäßig Zollprüfungen ausgesetzt, bei denen sie strenge gesetzliche Anforderungen erfüllen müssen. Seit dem Inkrafttreten des Unionszollkodex (UZK) am 1. Mai 2016 sind die Anforderungen noch einmal verschärft worden. So sind vor allem die Implementierung eines internen zollrechtlichen Kontrollsystems (IKS) sowie die Überwachung der Einhaltung von AEO-Kriterien für Unternehmen mit vereinfachten Zollverfahren Pflicht. 

Die Unternehmen sind zudem verpflichtet, alle zollrelevanten Daten in digitaler Form zur Verfügung zu stellen und dabei sicherzustellen, dass diese maschinell ausgewertet werden können. Diese Anforderungen sind nicht nur in der Abgabenordnung verankert, sondern auch in den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU).

Risiken der Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben kann für Unternehmen gravierende Folgen haben. Neben empfindlichen Bußgeldern drohen die Aussetzung oder sogar die Rücknahme zollrechtlicher Entscheidungen. Für AEO-Inhaber besteht sogar das Risiko des Verlusts ihrer Genehmigung. Die finanziellen Risiken sind enorm und die Anforderungen oft nicht eindeutig in der Rechtsprechung definiert, weshalb regelmäßige Kontrollen unerlässlich sind.

Chancen durch proaktive Compliance

Ein gut implementiertes zollrechtliches IKS bietet jedoch nicht nur Compliance-Sicherheit, sondern auch zahlreiche Chancen. Es ermöglicht eine frühzeitige Erkennung von Unstimmigkeiten bei der zollrechtlichen Abfertigung und erlaubt Korrekturen der Zollanmeldung, wie im Artikel 173 Abs. 3 UZK vorgesehen. Zudem kann die kontinuierliche Überwachung der Einhaltung von Bewilligungsauflagen das Bewilligungsmanagement erheblich optimieren. Dies führt nicht nur zur Steigerung der zollrechtlichen Zuverlässigkeit, sondern minimiert auch potenzielle Sanktionen und reduziert die Anzahl der Prüfungen.

Kai Krajewski zur Notwendigkeit eines Internen Kontrollsystems

In einem aufschlussreichen Interview sagt Kai Krajewski: „Im Bereich Zoll und Außenwirtschaft werden eine Vielzahl an Daten validiert, und die Geschäftsprozesse sind mittlerweile so komplex, dass ein manueller Abgleich dieser Massendaten nicht mehr prüfbar wäre.“ Das gesamte Interview mit dem Titel „Pflicht: ein internes Kontrollsystem“ können Sie hier nachlesen.