Wie kann ich dem Betriebsprüfer die Daten digital zur Verfügung stellen?
Die Herausforderung für Sie besteht insbesondere darin, dass Sie als Unternehmen dem Zoll alle notwendigen Daten auf die geforderte Art auch zur Verfügung stellen können. Dies betrifft insbesondere die Daten, die ggf. nicht im eigenen System vorhanden sind. Das könnten beispielsweise von einem Dienstleister archivierte Abfertigungsdaten sein, weil dieser Dienstleister als Zollvertreter bei der Abfertigung aufgetreten ist. Hinzu kommt, dass die Daten nicht nur bereitgestellt, sondern auch noch beschrieben werden müssen. Das bedeutet, die Datenextraktionen aus den Systemen auch mit einer ausreichenden Feldbeschreibung zu versehen.
Bei den im Zollprozess involvierten Systemen gibt es leider keine offizielle Standardschnittstelle zur Datenübergabe, wie bei der steuerlichen Betriebsprüfung üblich. Häufig müssen die Daten für die Zollprüfung noch in „Handarbeit“ zusammengestellt werden. Das Vorgehen ist fehleranfällig. Neben einer falschen zeitlichen Abgrenzung der Daten können die Datenlieferungen unvollständig sein oder die Daten genügen nicht dem Anspruch der maschinellen Auswertbarkeit. Eine Zollprüfung kann damit bereits zu Beginn schnell in eine ungewollte und unnötige Schieflage geraten.
Abhilfe schafft hier eine Vorabprüfung der bereitgestellten Daten auf Inkonsistenzen oder eine Aufbereitung der Daten in einem maschinell auswertbaren Format. Audicon bietet dazu verschiedene Dienstleistungen an.