Vorbereitung auf die digitale Zollprüfung - Wie kann ich die Z3-Datenanforderungen des Zollprüfers erfüllen?
Auf der Ausfuhrseite ist es schon seit dem 01.07.2009 nach Art. 787 der Zollkodex-Durchführungsverordnung vorgeschrieben, dass die Ausfuhranmeldung grundsätzlich elektronisch abzugeben ist. Auf der Einfuhrseite kann zwar heute noch, wenn gewünscht, mit Papier abgefertigt werden. Aber die meisten Unternehmen sehen die Vorteile automatisierter Prozesse und geben auch beim Import entweder selbst oder über einen Dienstleister eine elektronische Zollanmeldung ab. Geht Ihnen das genauso?
