Anleitung zur GoBD-konformen Verfahrensdokumentation für Kanzleien
Von der Theorie in die Praxis
Bereits seit 2015 bestehen sie - die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff oder kurz: GoBD.
Mittlerweile gehen diese Grundsätze nun von der Theorie in die Praxis über: Die relevanten Veranlagungszeiträume seit Inkrafttreten der GoBD finden jetzt Eingang in die Betriebsprüfung. Das bedeutet für Ihre Mandanten, dass sie die Abschlussdaten nach den Vorgaben der GoBD dem Betriebsprüfer vorzeigen müssen. Wie aber können Sie für Ihre Mandanten sicherstellen, dass die Betriebsprüfung reibungslos verläuft?
