Good to know
Bereits seit 2017 sind börsennotierte Großunternehmen, Banken und Versicherungsgesellschaften durch die „Non-Financial Reporting Directive“ (NFRD) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Diese wird ab 2025 durch die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) abgelöst und perspektivisch auf einen immer größeren Adressatenkreis ausgedehnt.