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Themensheet Jahresabschlusserstellung (561.01 KB)
Nach § 242 HGB ist jeder Kaufmann bzw. jedes Unternehmen verpflichtet, einen Abschluss, bestehend aus Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung, zu erstellen. Schließlich dient dieser als Grundlage für wirtschaftliche Entscheidungen von Anteilseignern, Gläubigern und Dritten durch systematische Darstellung des Vermögens und des Erfolgs eines Unternehmens.
In der Praxis wird zwischen verschiedenen Abschlussarten unterschieden, wie beispielsweise dem Jahres-, Zwischen- oder Konzernabschluss.
Die Abschlussaufstellung bzw. -erstellung verlangt eine zuverlässige, vollständige und systematische Aufzeichnung sowie Ordnung aller Geschäftsvorfälle in der Buchführung.
Außerdem müssen erstellte Abschlüsse den gesetzlichen Regelungen zur Rechnungslegung einschließlich der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) entsprechen. Für den Prozess der Jahresabschlusserstellung hingegen herrschen keine speziellen Vorgaben.
Durch die Erstellung von Jahresabschlüssen soll vor allem Transparenz hergestellt werden: Von der Bilanz, über einzelne Positionen sowie deren Zusammensetzung bis zur Belegebene werden verschiedenste Informationen bereitgestellt.
Hierfür sind mehrere Aspekte entscheidend:
Durch den stetigen Wandel der Themen und gesetzlichen Änderungen außerhalb des Jahresabschlusses sind allerdings bereits viele Ressourcen im Rechnungswesen der Unternehmen erschöpft. Wie schaffen es Unternehmen in diesem Umfeld also, den Anforderungen an eine effiziente Abschlusserstellung zu genügen?
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