Was prüft die Finanzverwaltung bei einer digitalen Zollprüfung im Bereich Export?
Eine digitale Zollprüfung steht ins Haus? Und Sie fragen sich, was die Finanzverwaltung im Bereich Export prüft?
Das Thema digitale Betriebsprüfung betrifft zunächst einmal alle Prüfungsarten, also Zollprüfungen, Außenwirtschaftsprüfungen, Präferenzprüfungen und sonstige Prüfungen. Weiterhin kann sich der Zoll laut § 147 Abs. 6 der Abgabenordnung darauf berufen, dass alles, was digital erstellt worden ist, auch digital geprüft werden kann. Somit hat der Zoll das Recht, alle digital erstellten Informationen, die vom Prüfungszweck abgedeckt sind, auch in digitaler Form bei Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen einzufordern.
