Verfahrensdokumentation – was der Gesetzgeber von Ihnen erwartet!
Mit den GoBD stellt die Finanzverwaltung die Forderung an Sie nach einer Verfahrensdokumentation (GoBD Rz. 151 ff.). Die Verfahrensdokumentation soll alle IT-Systeme umfassen, die Sie innerhalb des Unternehmens zur Erfüllung der Buchführungspflicht und der weiteren steuerlichen Aufzeichnungspflichten einsetzen. Die Verfahrensdokumentation darf sich dabei aber nicht nur auf die technische Seite (Programmhandbücher usw.) beschränken, sondern muss auch die betrieblichen Prozesse beschreiben, in denen die IT-Systeme zum Einsatz kommen.
