Mit dem sogenannten DAC7-Umsetzungsgesetz – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (veröffentlicht BGBl 28.12.2022) – wurden auch diverse Maßnahmen zur Modernisierung der Betriebsprüfung verabschiedet.
Bemerkenswert ist hier der neugefasste § 38 EGAO, der zukünftig die Grundlage für einen zeitgemäßen Betriebsprüfungsansatz bilden könnte.
Lesen Sie in diesem Artikel die Analyse unseres Autors Gerhard Krapp zum neugefassten § 38 EGAO.