Was muss beim Einsatz von elektronischen Kassen aufgezeichnet und aufbewahrt werden? Um diese Leitfrage geht es in dem sechsseitigen Merkblatt zur "Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung", das die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe am 31.10.2016 veröffentlicht hat.
Was muss beim Einsatz von elektronischen Kassen aufgezeichnet und aufbewahrt werden? Um diese Leitfrage geht es in dem vierseitigen Merkblatt zur "Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung", das die Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe am 31.10.2016 veröffentlicht hat.
Sie erläutert darin u. a., was aus Sicht der Finanzverwaltung beim Einsatz von elektronischen Kassen aufgezeichnet und aufbewahrt werden muss, welche Ausnahmeregelungen bestehen und mit welchen Folgen Unternehmen bei nicht ordnungsgemäßer Kassenführung rechnen müssen.
Das gesamte Merkblatt können Sie hier aufrufen.