Globale Umsetzung der Mindestbesteuerung erfordert für circa 800 Konzerne in Deutschland neue Wege der Identifizierung und Aufbereitung von Daten
Mit Umsetzung der Pillar II-Richtlinie der EU kommen auf deutsche Konzerne völlig neue Reporting-Pflichten zu. Zur Verwirklichung einer globalen Mindeststeuer müssen der Finanzverwaltung zukünftig Daten zur Ermittlung der neuen Bemessungsgrundlagen „GloBE Income“ und „Covered Taxes“ mitgeteilt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Pillar II-Artikel.