In Kürze wird das neue „Verbandssanktionengesetz“ in Kraft treten. Das Gesetz, welches unter dem Namen „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ am 16. Juni 2020 durch die Bundesregierung beschlossen wurde, befindet sich bereits im Bundestag und steht damit kurz vor der Verabschiedung. Bislang konnten Straftaten, die aus Verbänden (Unternehmen, juristische Personen) heraus begangen wurden, nach geltendem Recht lediglich mit einer Geldbuße nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht gegenüber dem Unternehmen geahndet werden. Der aktuelle Entwurf soll eine angemessene Reaktion auf Unternehmenskriminalität sicherstellen und verbindet empfindliche Sanktionen von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes für Unternehmensstraftaten mit starken Anreizen für präventive Maßnahmen und interne Untersuchungen.
Welche Auswirkungen hat das für Unternehmen? Und was sollten Sie bereits jetzt tun?
Durch das neue Verbandssanktionengesetz kommt es zu einer drastischen Erhöhung der Strafen gerade für größere Unternehmen. Die Bußgeld-Höchstgrenze beträgt zukünftig – je nach Jahresumsatz - 10 % (bei Vorsatztaten) bzw. 5 % (bei Fahrlässigkeit). Unternehmen sollten daher die Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes nutzen, um die Angemessenheit und Wirksamkeit ihrer bestehenden Compliance-Maßnahmen fortlaufend zu prüfen und weiter zu optimieren. Denn, das neue Gesetz honoriert insbesondere Compliance-Maßnahmen, die bereits vor einer etwaigen Straftat getroffen wurden oder solche, die beim Aufdecken eines Fehlverhaltens helfen. So wird zum Beispiel das Vorhandensein eines Compliance-Management-Systems bei der Bemessung der Strafe als strafmildernd berücksichtigt.
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Weitere Informationen und Hintergründe zum Verbandssanktionengesetz:
• https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Staerkung_Integritaet_Wirtschaft.html
• https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/Artikel/FAQ_Integritaet_Wirtschaft.pdf?__blob=publicationFile&v=1
• https://www.parsow.de/verbandssanktionsgesetz-compliance-und-automatisierte-kontrollen/
• https://www.roedl.de/themen/verbandssanktionengesetz-compliance-unternehmensstrafrecht-versang