Seit Anfang 2017 gelten neue, erweiterte Regeln für die GoBD-konforme Kassenführung. Ab diesem Zeitpunkt dürfen elektronische Kassensysteme nur noch verwendet werden, wenn sie in der Lage sind, Tagesendsummen und Einzelbons täglich aufzuzeichnen und jederzeit verfügbar und maschinell auswertbar aufzubewahren. Alle POS-Daten müssen unveränderbar gespeichert werden.
Seit Anfang 2017 gelten neue, erweiterte Regeln für die GoBD-konforme Kassenführung. Ab diesem Zeitpunkt dürfen elektronische Kassensysteme nur noch verwendet werden, wenn sie in der Lage sind, Tagesendsummen und Einzelbons täglich aufzuzeichnen und jederzeit verfügbar und maschinell auswertbar aufzubewahren. Alle POS-Daten müssen unveränderbar gespeichert werden.
Wie Kassenhersteller die Anforderungen der GoBD im Hinblick auf eine gesetzeskonforme Kassenführung erfüllen können, ist Thema des kostenlosen Webinars "Audicon Kassenarchiv Online – die einfache Lösung zur GoBD-konformen Speicherung von Kassendaten".
Webinar-Termin: 12.05.2017, von 10.00 bis 10.45 Uhr