ESG-Reporting in öffentlichen Verwaltungen

Wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig umfangreicher als die finanzielle Berichterstattung werden?


Am 22. Juni 2022 hat der Europäische Rat und das Europäische Parlament eine Verschiebung der Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für große Gesellschaften auf den Berichtszeitraum 2025 und für kleine und mittlere Gesellschaften für den Berichtszeitraum 2026 beschlossen. Auch kommunale Unternehmen sind - früher als gedacht - von der verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen. 

Was sind die nächsten Schritte aus unserer Sicht?

Die verbleibende Zeit sollten (kommunale) Unternehmen jetzt nutzen, um sich intensiv mit dem Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung zu beschäftigen. 

  • Im ersten Schritt wird es darum gehen, die sich aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ergebenden Anforderungen zu verstehen. 
  • Im zweiten Schritt müssen Prozesse implementiert werden, die die Unternehmen in die Lage versetzen, zum Zeitpunkt der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts auf die hierfür notwendige Datenbasis zurückgreifen zu können.
Steffen Blum (Product Owner bei Caseware)

Auch wenn öffentliche Verwaltungen nicht direkt von der EU-Richtlinie betroffen sind, gewinnt das Thema Nachhaltigkeit trotzdem auch für sie immer mehr an Bedeutung: 

  • Kreditinstitute werden aufgrund regulatorischer Anforderungen bei der Kreditvergabe an öffentliche Verwaltungen zukünftig verstärkt auf Nachhaltigkeitsaspekte achten. 
  • Auswirkungen des Lieferketten-Gesetz auf das Vergaberecht 

Das Thema “Nachhaltigkeits-Indikatoren” ist für Kommunen allerdings nicht neu: viele öffentliche Verwaltungen folgen den SDG-Indikatoren der UN. Bereits im Jahr 2013 wurde die Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung von den Vereinten Nationen verabschiedet.

 

Über den Autor

Steffen Blum ist seit 2018 bei Caseware im Bereich Content für die Caseware Cloud App-Entwicklung verantwortlich. Zuvor war er viele Jahre als verantwortlicher Prüfungsleiter bei führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und als Tax Manager in Industrieunternehmen tätig.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf, wenn Sie an einem Austausch zu diesem Thema interessiert sind: steffen.blumno spam@caseware.com.