Wie kann die Betriebsprüfung digital durchgeführt werden?
Der Betriebsprüfer bzw. die Finanzverwaltung hat drei Zugriffsarten (Z1/Z2/Z3) für die Prüfung von Unternehmen zur Auswahl:
- Z1: Unmittelbarer Datenzugriff (Nur-Lesezugriff auf das EDV-System des geprüften Unternehmens)
- Z2: Mittelbarer Datenzugriff (maschinelle Auswertung mit den im DV-System vorhandenen Auswertungsmöglichkeiten nach Vorgaben des Prüfers)
- Z3: Datenträgerüberlassung (Überlassung aller gespeicherter Unterlagen sowie Aufzeichnungen aller zur Auswertung der Daten notwendigen Informationen auf einem geeigneten Datenträger – etwa CD-ROM oder DVD)
Diese können sowohl alternativ als auch kumulativ verwendet werden. Um die Bereitstellung der GoBD-konformen Daten für Ihr Unternehmen zu erleichtern, hat die Finanzverwaltung zusammen mit Audicon den Beschreibungsstandard entwickelt.
Damit Sie die erforderlichen Daten im Beschreibungsstandard aus dem Kassen- oder ERP-System exportieren können, muss das System über eine entsprechende GoBD-Schnittstelle verfügen. Nur dadurch wird gewährleistet, dass der Prüfer die steuerlich relevanten Daten lückenlos in die Software IDEA importieren konnte.